Front des DJ- und VJ-Pults aus dem Technoclub Harry Klein
Studio Laborette, 2010
Münchner Stadtmuseum
Das Harry Klein war 20 Jahre lang fester Bestandteil der Münchner Clublandschaft und international bekannt. Von 2003 an war der Club im Partyareal Optimolwerke, ab 2010 in einem Gebäude in der Sonnenstraße an der sogenannten Feierbanane beheimatet. Bereits vor der Corona-Pandemie wurde dieses an einen privaten Investor verkauft, welcher den Abriss und die Errichtung eines Hotelkomplexes an gleicher Stelle plante.
In den Überlegungen für den Neubau spielte das Harry Klein trotz intensiver Bemühungen der ehemaligen Betreiber keine Rolle. Als auch die Suche nach einem neuen geeigneten Standort in Innenstadtlage erfolglos blieb, musste der Club am 21. Mai 2023 endgültig seine Pforten schließen.
Die Geschichte des Harry Klein veranschaulicht: Wenngleich die Pop- und Clubkultur im Alltag ebenso wie in der gesellschaftlichen und politischen Betrachtung einen immer größeren Stellenwert einnimmt – es fehlt weiterhin an Lösungen, ihr dauerhaft Raum zu geben.
Im Jahr 2021 erklärte der Deutsche Bundestag Musikclubs und Live-Musikspielstätten in einem Entschließungsantrag zu Kulturstätten. Mit dieser Entscheidung wurde auch eine Änderung der Baunutzungsverordnung beschlossen, um Musikclubs baurechtlich mit Museen, Theatern, Konzert- und Opernhäusern gleichzusetzen und sie nicht länger als sogenannte Vergnügungsstätten zu definieren.
Die Spielorte des Pop wurden von da an baurechtlich als „Anlagen für kulturelle Zwecke“ gelistet und erhielten somit die lang ersehnte symbolische und kulturelle Aufwertung durch die Politik.
Auf eine echte Lockerung der Lärmschutzauflagen, eine wirksame Veränderung des Baurechts sowie einen dauerhaften Schutz vor räumlicher Verdrängung warten die Betreiber*innen von Clubs und Musikspielstätten deutschlandweit aber weiterhin. Denn die beschlossene Neufassung der Baunutzungsverordnung und die geplanten Anpassungen des Lärmschutzes scheitern bisher an verwaltungstechnischen Fragen.