Parklet
Ausstellungsinstallation, 2025
Wem gehört der öffentliche Raum und wofür soll er dienen? Eine Möglichkeit, ihn anders als vorgesehen zu nutzen, sind sogenannte Parklets. Dafür werden, oft mittels Up- und Recyclings, in Parkbuchten vorübergehend behelfsmäßige Bauten aufgestellt. Oft schließen sie auch Begrünungsprojekte ein.
Parklets verfolgen keine wirtschaftlichen oder privaten Zwecke, sondern bieten Raum für nachbarschaftliche Begegnung und Aufenthalt. Mit der vorübergehenden Umfunktionierung und dem Wegfall von Parkplätzen setzen sie ein Statement für eine klimagerechte Mobilität sowie eine an Gemeinwohl und Nachhaltigkeit orientierte Lebensweise.
Das erste Parklet entstand 2013 in San Francisco, in München wurde 2019 ein Pilotprojekt durchgeführt. Seit 2021 können Privatpersonen oder Initiativen die Einrichtung eines Parklets von April bis Oktober beantragen. Eine Dauergenehmigung erlaubt ein neuerliches Aufstellen. Die Kosten für die Umsetzung sowie eine pauschale Verwaltungsgebühr tragen die Antragsteller*innen.